Ihre Gesundheit, unsere Verantwortung – Qualität und Sicherheit während der Covid-19 Pandemie
Ihre Gesundheit steht für uns an erster Stelle und es ist uns wichtiger denn je, dass Sie sich in der Zeit der Pandemie bei uns sicher und gut aufgehoben fühlen. Unsere Corona-Schutzmaßnahmen werden stets in interdisziplinären Expertenteams mit den örtlichen Gesundheitsämtern abgestimmt und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Damit schaffen wir für Sie die besten Voraussetzungen eines sicheren sowie wirkungsvollen Aufenthalts.
Durch Corona-Schutzmaßnahmen, die in unseren Klinikalltag integriert sind, ist die Qualität der medizinischen Versorgung sichergestellt. In kleineren Therapiegruppen können sich unsere Therapeuten sogar noch besser auf Sie und Ihre Bedürfnisse einstellen.
Wir verifizieren die Unbedenklichkeit Ihrer Aufnahme durch Kontrolle eines aktuellen, negativen Covid-19-Testergebnisses und führen auch im Verlauf Ihres Aufenthaltes weitere Kontrollen durch. Zusätzlich werden unsere Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen getestet.
Nicht zuletzt möchten wir Ihnen und unseren Mitarbeitern dadurch bestmögliche Sicherheit geben. Dazu benötigen wir ebenso Ihre Unterstützung hinsichtlich der Maßnahmeneinhaltung - bitten haben Sie Verständnis.
#gemeinsamgegencorona #gemeinsamsindwirstark
Ihre Entlassung
Gesetzliche Anforderungen an das Entlassmanagement ab dem 01.10.2017
Wie setzen wir das in unseren Krankenhausbereichen um?
Im Rahmen der stationären Aufnahme wird Ihnen ein Informationsschreiben über das Entlassmanagement ausgehändigt und erläutert. Daraufhin werden Sie gebeten, dem Verfahren zuzustimmen oder es abzulehnen. In beiden Fällen benötigen wir dafür Ihre Unterschrift auf einem entsprechendem Einwilligungs- bzw. Ablehnungsbogen. Dieses komplizierte Verfahren ist vom Gesetzgeber so vorgesehen. Ihre Einwilligung geben Sie für den Fall, dass wir Kontakt mit Ihrem Kostenträger aufnehmen müssen.Beispielsweise trifft dies dann zu, wenn während der Krankenhausbehandlung ein besonderer Bedarf an Hilfsmitteln, Heilmitteln oder Rehabilitationsmaßnahmen festgestellt wird.
Wir dürfen dem Kostenträger keine Information zukommen lassen, wenn Sie dem Entlassmanagement-Verfahren nicht zustimmen. Dies kann dann zu erheblichen Verzögerungen der anschließenden Prozesse führen. Insofern bitten wir Sie, den oben genannten Einwilligungs- bzw. Ablehnungsbogen zu unterschreiben. Wir bedanken uns recht herzlich für ihre Unterstützung!