Ihre Gesundheit, unsere Verantwortung – Qualität und Sicherheit während der Covid-19 Pandemie
Ihre Gesundheit steht für uns an erster Stelle und es ist uns wichtiger denn je, dass Sie sich in der Zeit der Pandemie bei uns sicher und gut aufgehoben fühlen. Unsere Corona-Schutzmaßnahmen werden stets in interdisziplinären Expertenteams mit den örtlichen Gesundheitsämtern abgestimmt und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Damit schaffen wir für Sie die besten Voraussetzungen eines sicheren sowie wirkungsvollen Aufenthalts.
Durch Corona-Schutzmaßnahmen, die in unseren Klinikalltag integriert sind, ist die Qualität der medizinischen Versorgung sichergestellt. In kleineren Therapiegruppen können sich unsere Therapeuten sogar noch besser auf Sie und Ihre Bedürfnisse einstellen.
Wir verifizieren die Unbedenklichkeit Ihrer Aufnahme durch Kontrolle eines aktuellen, negativen Covid-19-Testergebnisses und führen auch im Verlauf Ihres Aufenthaltes weitere Kontrollen durch. Zusätzlich werden unsere Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen getestet.
Nicht zuletzt möchten wir Ihnen und unseren Mitarbeitern dadurch bestmögliche Sicherheit geben. Dazu benötigen wir ebenso Ihre Unterstützung hinsichtlich der Maßnahmeneinhaltung - bitten haben Sie Verständnis.
#gemeinsamgegencorona #gemeinsamsindwirstark
Persönliche Voraussetzungen:
Ist Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder körperliche, geistige oder seelische Behinderung gefährdet oder gemindert und ist absehbar, dass durch eine berufliche Rehabilitation eine Minderung der Erwerbsfähigkeit verhindert oder eine bereits bestehende geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessert oder wiederhergestellt oder bei einer teilweisen Erwerbsminderung der Arbeitsplatz erhalten werden kann, sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Ihre gesundheitlichen Einschränkungen müssen aus objektiver medizinischer Sicht so gravierend sein, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung Ihres Krankheitszustandes ausüben können.Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
Sie müssen entweder- 15 Jahre Wartezeit erfüllen oder
- eine Erwerbsminderungsrente beziehen oder
- eine große Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder
- ohne berufliche Rehabilitation ein Anrecht auf eine Erwerbsminderungsrente haben oder
- während oder unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation stellt sich die Notwendigkeit einer beruflichen Rehabilitation heraus.
Leistungsausschluss
Keinen Anspruch auf berufliche Rehabilitation trotz den o.g. erfüllten Voraussetzungen haben Sie, wenn- die gesundheitlichen Einschränkungen aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder durch Dritte hervorgerufen wurden (Zuständigkeit: Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung)
- Sie verbeamtet sind
- Sie eine Altersrente beziehen
- Sie dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und eine andere Leistung beziehen (z.B. Altersteilzeit)
- Sie sich in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug befinden (Ausnahme: erleichterter Strafvollzug).
Übergangsgeld
Mit Beginn einer Maßnahme über den Rentenversicherungsträger haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld. Nach § 21 ff SGB VI beträgt dieses 68 % Ihres Nettogehalts einer Vollzeitstelle. Es sei denn, Sie haben ein Kind i.S.d. § 46 II SGB VI (Adoptivkinder, Stiefkinder,...) oder einen pflegebedürftigen Ehegatten oder Sie selbst sind pflegebedürftig. In diesem Fall werden 75 % berechnet.Doch welche Leistungen verbergen sich hinter der beruflichen Rehabilitation?
Leistungsangebot:
- innerbetriebliche Umsetzung
- Arbeitsplatzbeschaffung ggf. mit befristetem Lohnkostenzuschuss
- Anlernmaßnahme mit teilweiser Lohnkostenübernahme
- Lehrgänge, Weiterbildung- oder Auffrischungskurse
- behindertengerechte Arbeitsplatzumrüstung
- Zuschuss zum Kauf eines Fahrzeuges oder dessen geeigneter Umrüstung für Versicherte, die nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen oder zur Ausübung ihres Berufs auf ein Kfz angewiesen sind
- Umschulung
- Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
Anlaufstellen:
- Rehabilitations-Beratungsstellen des Rentenversicherungsträgers
- Arbeitsamt
- Krankenkasse
- Sozialberatung der Rehabilitationskliniken
Informationen zu Krankheiten
G
- Ganzkörper-Hyperthermie
- Gliederguertel-Muskeldystrophie Typ Duchenne
- Gliederguertel-Muskeldystrophie LGMD 1B
- Gliederguertel-Muskeldystrophie LGMD 1C
- Gliederguertel-Muskeldystrophie F S H D
- Gliederguertel-Muskeldystrophie LGMD 1F
- Gliederguertel-Muskeldystrophie LGMD 2A
- Gliederguertel-Muskeldystrophie LGMD 2B
- Gliederguertel-Muskeldystrophie LGMD 2D
- Gliederguertel-Muskeldystrophie LGMD 2I
- Glykogenose Typ 5 - Morbus McArdle
- Guillain-Barré-Syndrom Rehabilitation
- Guillain-Barré-Syndrom Übersicht