Ihre Gesundheit, unsere Verantwortung – Qualität und Sicherheit während der Covid-19 Pandemie
Ihre Gesundheit steht für uns an erster Stelle und es ist uns wichtiger denn je, dass Sie sich in der Zeit der Pandemie bei uns sicher und gut aufgehoben fühlen. Unsere Corona-Schutzmaßnahmen werden stets in interdisziplinären Expertenteams mit den örtlichen Gesundheitsämtern abgestimmt und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Damit schaffen wir für Sie die besten Voraussetzungen eines sicheren sowie wirkungsvollen Aufenthalts.
Durch Corona-Schutzmaßnahmen, die in unseren Klinikalltag integriert sind, ist die Qualität der medizinischen Versorgung sichergestellt. In kleineren Therapiegruppen können sich unsere Therapeuten sogar noch besser auf Sie und Ihre Bedürfnisse einstellen.
Wir verifizieren die Unbedenklichkeit Ihrer Aufnahme durch Kontrolle eines aktuellen, negativen Covid-19-Testergebnisses und führen auch im Verlauf Ihres Aufenthaltes weitere Kontrollen durch. Zusätzlich werden unsere Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen getestet.
Nicht zuletzt möchten wir Ihnen und unseren Mitarbeitern dadurch bestmögliche Sicherheit geben. Dazu benötigen wir ebenso Ihre Unterstützung hinsichtlich der Maßnahmeneinhaltung - bitten haben Sie Verständnis.
#gemeinsamgegencorona #gemeinsamsindwirstark
Aufnahme
So beantragen Sie Ihre Rehabilitationsmaßnahme
Kontakt Patientenaufnahme
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 16:00 UhrFreitag 07:30 Uhr – 14:30 Uhr Gabriele Niebeling, Katja Burghardt und Yvonne Schumacher Telefon 0 56 52.54-912
Fax 0 56 52.54-990
Versorgungsvertrag/Kostenträger
- Rentenversicherungsträger
- Krankenkassen (gesetzlich und privat)
- Beihilfe anerkannt
- Versorgungsämter
- Bundeswehr
- Polizei
- Landwirtschaftliche Krankenkasse
- Berufsgenossenschaften
- Selbstzahler
Aus dem Krankenhaus direkt zur Reha (AHB)
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine AHB ist immer, dass Sie diese unmittelbar bzw. innerhalb von sechs Wochen nach Verlassen des Krankenhauses oder nach dem Ende einer Chemo- oder Strahlentherapie antreten. Für die AHB müssen noch weitere, bestimmte medizinische und sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden, die individuell sehr verschieden sein können. Die Mitarbeiterinnen unserer Patientenaufnahme geben dazu gerne Auskunft.Über Ihren Arzt zur Reha (Reha- oder Folgemaßnahmen/Heilverfahren HV)
Aufnahme von Selbstzahlern und Privatpatienten
Hilfestellung zum Antragsverfahren
Wer bekommt wo welche Formulare?
- Erwerbstätige: bei der Rentenversicherung und ihren Auskunfts- und Beratungsstellen
- Nicht-Erwerbstätige: bei den gesetzlichen Krankenkassen, den Servicestellen für Rehabilitation, den Versicherungsämtern oder bei der Kommune.
Die entsprechenden Anträge finden Sie weiter unten im Reiter "Downloads zum Antragsverfahren".
Sie sind privat versichert? Bitte überprüfen Sie im Voraus, ob die private Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Das ist vom Umfang Ihres Vertrages abhängig. Die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung werden in der Regel übernommen.
Hilfe beim Ausfüllen des Antrags
In den Servicestellen für Rehabilitation oder bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie qualifizierte Beratung und Unterstützung. Rufen Sie einfach an.
Zu den Antragsformularen gehört in der Regel ein ärztlicher Befund. Bei Fragen geben die Mitarbeiterinnen unserer Patientenaufnahme gerne Auskunft.
Gehen Sie zu Ihrem behandelnden Arzt
Ihr behandelnder Arzt muss das Formular „Befundbericht“ ausfüllen und darin begründen, dass für Sie eine Reha-Maßnahme nötig ist. Reicht dieser für eine Entscheidung nicht aus, veranlasst die Rentenversicherung eine ärztliche Untersuchung oder Begutachtung. Die Rentenversicherung prüft im Anschluss, ob die Voraussetzungen für die Einleitung einer Reha-Maßnahme erfüllt sind.
Einreichung des Antrags
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reicht in der Regel der Arzt oder der Sozialdienst des Krankenhauses ein. Folgende Punkte sollten sie unbedingt bereits in Ihrem Antrag angeben:
- besondere Wünsche hinsichtlich des Antrittszeitpunkts
- gemeinsamen Durchführung der Reha mit einer Begleitperson
- Entscheidung für unsere Klinik
Sollten Sie Fragen oder Probleme zum Bereich Rehabilitation, dem Antrag auf Rehabilitation oder speziell zu unserer Klinik haben, steht Ihnen auch unsere Patientenaufnahme mit Rat und Tat zur Seite.