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Was ist ein Hallux rigidus? Es handelt sich um einen oft einseitigen Verschleiß (Arthrose) im Grundgelenk der Großzehe, d.h. in dem Gelenk zwischen dem ersten Mittelfußköpfchen und dem Grundlied der Großzehe. Die Entstehung ist meistens unklar, gelegentlich ist z.B. ein Unfallereignis (Trauma) oder ein entzündlicher Prozess vorausgegangen. Was sind die Symptome eines Hallux rigidus? Typisch für einen Hallux rigidus ist ein Schmerz im Großzehengrundgelenk bei Belastung, insbesondere in der sog. Abrollphase der Schrittabwicklung beim Gehen. Der Patient wird vielleicht versuchen, das Gelenk beim Gehen zu schonen bzw. zu entlasten und dazu eher über die Fußaußenkante abrollen. Das Gelenk selbst kann verdickt sein, außerdem auch druckschmerzhaft. Die Beweglichkeit im Großzehengrundgelenk ist schmerzhaft eingeschränkt, der Zehenspitzenstand ist nur schmerzhaft bzw. überhaupt nicht mehr möglich. Welche diagnostischen Möglichkeiten stehen zur Verfügung? Die Diagnose eines Hallux rigidus kann klinisch, d.h. allein durch die Untersuchung des Patienten schon gestellt werden. Es werden außerdem in der Regel Röntgenbilder des Gelenkes in zwei Ebenen erstellt. Eine Gichtarthritis (Podagra) im Großzehengrundgelenk wird sich (differentialdiagnostisch) dagegen abgrenzen lassen mit dem dafür typischen, anfallsartig auftretenden, heftigen Schmerz. Wie wird ein Hallux rigidus behandelt? Zunächst wird eine konservative, d.h. nicht-operative Behandlung durchgeführt werden mit selbständig durchzuführenden zehengymnastischen Übungen (Längszug an der Großzehe, Streckung der Großzehe im Grundgelenk). Die orthopädietechnische Versorgung mit langsohligen speziellen Einlagen und/oder Verordnung einer sog. Ballenrolle an der im übrigen steifen Schuhsohle führt in der Regel zu einer deutlichen Besserung der Beschwerden, oft lässt sich dadurch sogar völlige Beschwerdefreiheit erreichen („kleine Veränderung am Schuh – große Wirkung für den Patienten“). Es muss eine solche Versorgung ärztlich (mit Rezept) verordnet werden, vom erfahrenen Orthopädie-Schuhmacher gefertigt und schließlich vom Arzt im Gespräch und in Anschauung mit dem Patienten auch abgenommen, d.h. für gut befunden bzw. andernfalls eine Korrektur veranlasst werden. Im Falle einer anhaltenden Beschwerdesymptomatik trotz der angesprochenen konservativen Maßnahmen kommen auch operative Verfahren in Frage. Es wird hierzu in der einschlägigen Fachliteratur eine Vielzahl von Operationsverfahren beschrieben, deren Therapieziel im Erreichen einer Schmerzfreiheit, einer Verbesserung der (eingeschränkten) Beweglichkeit des Großzehengrundgelenkes sowie vor allem einer möglichst wieder ungestörten Schrittabwicklung zu sehen ist.