Sehr geehrte Damen und Herren,
wir schützen Sie und uns!
Gemeinsam in interdisziplinären Teams inklusive unserer Fachabteilung Krankenhaushygiene passen wir stets unsere Corona-Schutzmaßnahmen an die aktuellen Bestimmungen an. Damit schaffen wir Ihnen Voraussetzungen, die Ihnen einen sicheren und effektiven Reha-Aufenthalt ermöglichen.
Nicht zuletzt möchten wir Ihnen und unseren Mitarbeitern dadurch das Gefühl von bestmöglicher Sicherheit geben. Dazu benötigen wir ebenso Ihre Unterstützung hinsichtlich der Maßnahmeneinhaltung und bitten Sie um Verständnis.
#gemeinsamgegencorona #gemeinsamsindwirstark
Aufnahme
Wir stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung
Unsere Patientenaufnahme koordiniert zwischen Patient, Krankenhaus und Kostenträger. Die Aufnahme vergibt zum Beispiel Termine zur Rehabilitation bereits im Vorfeld einer Kostenzusage vom Leistungsträger. Sie ist somit zentraler Ansprechpartner für Patienten und für kooperierende Kliniken.
Für Fragen steht Ihnen das Team der Patientenaufnahme gern von Montag bis Freitag zwischen 07:30 Uhr und 15:00 Uhr zur Verfügung.
Patientenaufnahme
Telefon 0 61 72.103 107, -108, -109
Fax 0 61 72.103 466
E-Mail patientenaufnahme@wickerklinik.de
Kontakt für Privatpatienten und Ambulanzen
Durchwahl für Anfragen und Anmeldungen von Privatpatienten zur stationären Aufnahme
Privatambulanz Orthopädische und internistisch-rheumatologische Rehabilitation
Chefärztin
Dr. Ute Degelmann
Sekretariat der Chefärztin
Marianne Kopp
Telefon 0 61 72.103 253
Fax 0 61 72.103 251
E-Mail sek-orthopaedie@wickerklinik.de
Privatambulanz Neurologische Rehabilitation
Chefärztin
Dr. Franziska Reinhuber
Sekretariat der Chefärztin
Regina Mühlenbeck
Telefon 0 61 72.103 373
Fax 0 61 72.103 374
E-Mail sek-neurologie@wickerklinik.de
Beleger
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Westfalen
- Deutsche Rentenversicherung Hessen
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
- Allen Privaten Krankenkassen
- Allen Gesetzlichen Krankenkassen
- Berufsgenossenschaften (für die Abteilungen Orthopädie und Neurologie)
Die Klinik ist als beihilfefähig anerkannt.
Stationäre Anschlussheilbehandlung (AHB)
Anschlussheilbehandlungen sind Leistungen zur Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an einen akutstationären Aufenthalt im Akutkrankenhaus. Sie dienen der raschen Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft.
Die Ärzte des Akutkrankenhauses beantragen bei der zuständigen Krankenkasse bzw. den zuständigen Rentenversicherungsträgern die Übernahme der Kosten für einen Rehabilitationsaufenthalt. Dabei schlagen sie dem Kostenträger orientiert am sogenannten AHB-Katalog eine geeignete Rehabilitationsklinik vor. Der Kostenträger wählt dann in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung des Vorschlages die Rehabilitationsklinik aus.
Stationäres Heilverfahren (HV, früher „Kuren“)
Die Rentenversicherungsanstalten und Krankenkassen weisen Patienten in unsere Klinik ein, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Gebrechen erheblich gefährdet oder gemindert ist und die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt bzw. weitere Arbeitsunfähigkeit abgewendet werden kann.
In diesen Fällen stellt der Versicherte einen Antrag bei seinem Rentenversicherer oder der zuständigen Krankenkasse. Nach kostenrechtlicher Klärung bzw. Eingang des Bewilligungsbescheids bei uns, stimmen wir den Aufnahmetermin bei uns ab und teilen ihn schriftlich mit.
Beihilfeberechtigte Selbstzahlerpatienten und Privatpatienten reichen vor Aufnahme in die Klinik einen Antrag bei ihrer Beihilfestelle auf Beihilfefähigkeit bzw. einen Antrag bei ihrer Privatkrankenkasse ein.