Wissen
Damit Ihr Reha Antrag bewilligt wird, gibt es Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Außerdem klären wir Sie auf, wie lange es dauert, bis Sie nach der Bewilligung in Ihre Reha starten können.
Möchten Sie eine Reha beantragen, fragen Sie sich sicherlich, wie die Chancen für eine Bewilligung Ihrer Reha stehen. Erfüllen Sie bestimmte Voraussetzungen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ihr Reha Antrag bewilligt wird. Denn es gibt Gesetze, die Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen festen Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung einräumen.
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Allgemein gesprochen hat jeder Anspruch auf eine Reha, der Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung ist. Somit haben Sie ein Recht darauf, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die der Regeneration oder Verbesserung Ihrer Gesundheit dienen. Obwohl dieses grundsätzliche Recht auf Reha Leistungen besteht, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Bewilligung
Notwendigkeit der Reha
Sie müssen vorweisen können, dass eine Reha medizinisch notwendig ist und Besserung verspricht.
Gesundheitszustand
Es muss gewährleistet sein, dass Ihr Gesundheitszustand es Ihnen ermöglicht, an Reha Maßnahmen teilzunehmen.
Es gibt weitere Voraussetzungen für die Bewilligung Ihrer Reha, die von der Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers abhängig sind. Trägt die gesetzliche Rentenversicherung die Kosten Ihrer Reha, können somit andere Voraussetzungen bestehen als bei einer Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Gesetzlich versichert
Sie müssen in den letzten zwei Jahren für mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das ist der Fall, wenn Sie einem versicherungspflichtigen Job nachgegangen sind. Die Alternative ist, dass Sie seit mindestens 15 Jahren gesetzlich rentenversichert sind.
Zu dieser Zeit zählt nicht nur die aktive Teilnahme am Arbeitsleben, sondern auch die Zeit der Kindererziehung, eine Minijob-Tätigkeit oder ein Versorgungsausgleich. Sollten Sie von einer Erwerbsminderung bedroht sein, reicht auch eine Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung seit fünf statt 15 Jahren.
Privatversichert
Anders gestaltet sich die Situation, wenn Sie privat krankenversichert sind. In diesem Fall zahlen Sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Somit haben Sie auch keinen direkten Anspruch auf eine Reha Leistung. Sind Sie privat krankenversichert, entscheidet einzig Ihr individueller Vertrag darüber, ob die Kosten für Ihre Reha übernommen werden.
Wie schnell über die Bewilligung Ihres Reha Antrages entschieden werden muss, ist gesetzlich festgelegt (§ 14 SGB IX). Das Gesetz sieht eine Frist von drei Wochen für die Ablehnung oder Bewilligung Ihres Reha Antrages vor. Sollten Sie Ihren Reha Antrag an den falschen Träger gegeben haben, werden zwei weitere Wochen für die Weiterleitung eingeräumt. Teilweise wird ein Gutachter hinzugezogen, um über die Bewilligung Ihres Reha Antrages zu entscheiden. Auch dann verlängert sich die Dauer bis zur Bewilligung, allerdings gibt es hier keine feste Vorgabe über die Dauer.
Bewilligung von Reha Anträgen
Seit dem 01.07.2022 gibt es eine Regelung, die eine schnellere Bewilligung Ihres Reha Antrages möglich macht. Das liegt daran, dass die Krankenkassen seit Juli 2022 unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr einzeln prüfen, ob eine Reha medizinisch notwendig ist.
Sie sind über 70 Jahre alt
Sind Sie über 70 Jahre alt und gehen in eine geriatrische Reha, reicht es aus, wenn ein Arzt unter vorgegebenen Kriterien bestätigt, dass die medizinische Notwendigkeit besteht.
Geriatrische Reha
Die ausbleibende Prüfung begründet sich darin, dass es sich in der Regel nicht um die Behandlung einer Erkrankung, sondern die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes handelt.
Anschlussheilbehandlung
Handelt es sich um eine Anschlussheilbehandlung, prüft die gesetzliche Krankenkasse bei bestimmten Erkrankungen nicht, ob die Reha medizinisch notwendig ist.
Krankheitsbilder
Beispiele für Erkrankungen bei denen die Krankenkasse nicht gesondert prüft, sind Krebserkrankungen, die Transplantation von Organen oder bestimmte Erkrankungen des Herzens.
Wartezeit
In der Regel müssen Sie nach der Bewilligung mit einer Reha Wartezeit von drei bis acht Wochen rechnen. Es gibt bei Reha Anträgen aber auch ein Eilverfahren. In diesem Fall liegt die Reha Wartezeit nach der Bewilligung unter der durchschnittlichen Wartezeit auf den Beginn der Rehabilitation.
Es kann passieren, dass Ihr Reha Antrag nach der Prüfung abgelehnt wird. Sollte Ihr Reha Antrag nicht bewilligt werden, empfiehlt es sich, dass Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Rehabilitationsträger nennt Ihnen den Grund für die Ablehnung Ihres Reha Antrages. Auf diese Begründung sollten Sie, gemeinsam mit Ihrem Arzt, in Ihrem Widerspruch eingehen. Sollte Ihr Reha Antrag bewilligt werden, aber Sie können die Reha nicht in Ihrer gewünschten Reha Klinik durchführen (Wunsch- und Wahlrecht), können Sie ebenso Widerspruch einlegen. Sollten Sie auch nach Ihrem Widerspruch keine Bewilligung Ihres Reha Antrages erzielen, haben Sie im letzten Schritt die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
Kontakt
Wenn Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter. Melden Sie sich einfach schriftlich oder telefonisch bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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