Wissen
Möchten Sie eine Rehabilitationsleistung beantragen, stoßen Sie sicherlich häufiger auf den Begriff "Rehabilitationsträger". Was sind Rehabilitationsträger und welcher Rehabilitationsträger ist für Ihren Reha Antrag der richtige Ansprechpartner?
Wenn Sie schon mal einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen gestellt haben, haben Sie sicherlich schon von den Rehabilitationsträgern gehört. Der Name lässt die Funktion der Rehabilitationsträger schon erahnen. Sie tragen die Kosten für sämtliche Leistungen im Bereich der Rehabilitation. Um Ihnen den gesamten Prozess eines Reha Antrages, die Ansprechpartner und die Abläufe näherzubringen, haben wir einige Beiträge für Sie verfasst. In diesem Beitrag widmen wir uns den Rehabilitationsträgern und ihren Zuständigkeiten.
Rehabilitationsträger, auch Reha-Träger, übernehmen also die Kosten für Ihre Reha. Dabei handelt es sich um Kosten für
Rehabilitationsträger
Es gibt verschiedene Rehabilitationsträger mit verschiedenen Zuständigkeiten. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Reha-Träger in Deutschland vor:
Darüber hinaus gibt es noch weitere Träger wie die Bundesagentur für Arbeit, die Träger des Sozialen Entschädigungsrechts, Träger der Eingliederungshilfe, die Öffentliche Jugendhilfe sowie die Integrations- und Inklusionsämter.
Rehabilitationsträger in Deutschland
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Rehabilitationsträger im Einzelnen vor. Was wird von den Reha-Trägern übernommen? Und für wen sind die einzelnen Rehabilitationsträger der richtige Ansprechpartner?
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Krankenversicherung zahlt medizinische Rehaleistungen sowie Leistungen zur Teilhabe.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Arbeitsunfällen, Unfällen in Schulen oder Kindergärten und bei Berufskrankheiten.
Die Bundesagentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit trägt die Kosten für berufliche Rehabilitationsleistungen und Teilhabe, wenn kein anderer Träger zuständig ist.
Welcher Rehabilitationsträger für Sie zuständig ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick.
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