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Was sind Rehabilitationsträger?

Möchten Sie eine Rehabilitationsleistung beantragen, stoßen Sie sicherlich häufiger auf den Begriff "Rehabilitationsträger". Was sind Rehabilitationsträger und welcher Rehabilitationsträger ist für Ihren Reha Antrag der richtige Ansprechpartner?

Rehabilitationsträger

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Rehabilitationsträger und ihre Bedeutung für Reha Leistungen

Wenn Sie schon mal einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen gestellt haben, haben Sie sicherlich schon von den Rehabilitationsträgern gehört. Der Name lässt die Funktion der Rehabilitationsträger schon erahnen. Sie tragen die Kosten für sämtliche Leistungen im Bereich der Rehabilitation. Um Ihnen den gesamten Prozess eines Reha Antrages, die Ansprechpartner und die Abläufe näherzubringen, haben wir einige Beiträge für Sie verfasst. In diesem Beitrag widmen wir uns den Rehabilitationsträgern und ihren Zuständigkeiten.

Welche Kosten übernehmen Rehabilitationsträger?

Rehabilitationsträger, auch Reha-Träger, übernehmen also die Kosten für Ihre Reha. Dabei handelt es sich um Kosten für

  • die verschiedenen Therapien
  • die einzelnen Behandlungen
  • die Unterbringung während der Rehabilitation
  • die Versorgung während der Rehabilitation
Welche Rehabilitationsträger gibt es
Welche Rehabilitationsträger gibt es

Rehabilitationsträger

Welche Rehabilitationsträger gibt es?

Es gibt verschiedene Rehabilitationsträger mit verschiedenen Zuständigkeiten. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Reha-Träger in Deutschland vor:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung

Darüber hinaus gibt es noch weitere Träger wie die Bundesagentur für Arbeit, die Träger des Sozialen Entschädigungsrechts, Träger der Eingliederungshilfe, die Öffentliche Jugendhilfe sowie die Integrations- und Inklusionsämter.

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Rehabilitationsträger in Deutschland

Kurzvorstellung der Rehabilitationsträger

Wir stellen Ihnen die wichtigsten Rehabilitationsträger im Einzelnen vor. Was wird von den Reha-Trägern übernommen? Und für wen sind die einzelnen Rehabilitationsträger der richtige Ansprechpartner?

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Gesetzliche Krankenversicherung

Die Krankenversicherung zahlt medizinische Rehaleistungen sowie Leistungen zur Teilhabe.

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Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen.

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Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Arbeitsunfällen, Unfällen in Schulen oder Kindergärten und bei Berufskrankheiten.

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Die Bundesagentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit trägt die Kosten für berufliche Rehabilitationsleistungen und Teilhabe, wenn kein anderer Träger zuständig ist.

Welcher Rehabilitationsträger ist für Sie zuständig?

Welcher Rehabilitationsträger für Sie zuständig ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick.


Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Träger des Sozialen Entschädigungsrechts
  • Träger der Eingliederungshilfe
  • Öffentliche Jugendhilfe


Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Träger des Sozialen Entschädigungsrechts
  • Träger der Eingliederungshilfe
  • Öffentliche Jugendhilfe
  • Integrations- und Inklusionsämter


Leistungen zur sozialen Teilhabe

  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Träger des Sozialen Entschädigungsrechts
  • Träger der Eingliederungshilfe
  • Öffentliche Jugendhilfe


Unterhaltssichernde Leistungen

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Träger des Sozialen Entschädigungsrechts


Leistungen zur Teilhabe an Bildung

  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Träger des Sozialen Entschädigungsrechts
  • Träger der Eingliederungshilfe
  • Öffentliche Jugendhilfe

Kontakt

Können wir Ihnen weiterhelfen?

Sie möchten eine Rehabilitationsleistung in Anspruch nehmen und haben noch Fragen zu Formularen, Abläufen oder Anträgen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.