Wissen
Wissen Sie, dass Sie ein Wunsch- und Wahlrecht haben? Das bedeutet, dass Sie Ihre Reha Klinik selbst aussuchen dürfen. Ein paar Voraussetzungen müssen Sie und Ihre gewünschte Reha Klinik allerdings erfüllen.
Viele wissen nicht, dass sie ein Wunsch- und Wahlrecht für die Reha Klinik haben. Oft wird davon ausgegangen, dass der Rehabilitationsträger die Reha Klinik auswählt. Doch die Gesetzeslage ist anders. Tatsächlich ist gesetzlich festgelegt, dass Sie ein Wunsch- und Wahlrecht haben. Das bedeutet, dass Sie Ihre Reha Klinik selbst aussuchen dürfen. Natürlich aber nur unter einigen Voraussetzungen und Bedingungen.
Diese Themen erwarten Sie
Grundsätzlich ist das Wunsch- und Wahlrecht erstmal für jeden Patienten gegeben. Sie können Ihrem Rehabilitationsträger mitteilen, in welcher Reha Klinik Sie behandelt werden möchten. Die zentrale Voraussetzung ist, dass Ihre gewünschte Reha Klinik auf Ihre Bedürfnisse spezialisiert ist. Ist diese Voraussetzung gegeben, muss der Rehabilitationsträger Ihrem Wunsch zustimmen. Zusätzlich zu den passenden Voraussetzungen für Ihre Erkrankung können auch die familiäre Situation, Ihr Alter, Ihre Lebenssituation, Ihre religiösen Bedürfnisse sowie Ihre Weltanschauung ausschlaggebende Gründe für die Wahl Ihrer Klinik sein.
Anträge
Wie Sie eine Reha beantragen, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um eine Anschlussheilbehandlung handelt oder Sie vor der geplanten Reha keinen Krankenhausaufenthalt hatten. Schließt sich Ihrem Krankenhausaufenthalt direkt eine Reha an, müssen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern dieser wird vom Sozialdienst des Krankenhauses gestellt.
Sind Sie vor Ihrer Reha nicht im Krankenhaus, eine Rehabilitationsleistung ist aus Ihrer sowie der Sicht Ihres behandelnden Arztes notwendig oder erfolgversprechend, können Sie einen Reha Antrag an den zuständigen Rehabilitationsträger stellen. Der Antrag besteht aus dem eigentlichen Reha Antrag, einem Selbsteinschätzungsbogen sowie dem Befundbericht Ihres Arztes. Sollten Sie Unterstützung bei dem Antrag benötigen, sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse an. Bei beiden erhalten Sie übrigens meist auch die notwendigen Formulare gestellt. Möchten Sie Gebrauch von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht machen, legen Sie Ihrem Reha Antrag auch direkt das entsprechende Formular bei. Die Formulare für unsere Kliniken finden Sie weiter unten auf der Seite.
Voraussetzung
Grundsätzlich hat erst einmal jeder Anspruch auf eine Reha. Allerdings gibt es natürlich ein paar Voraussetzungen:
Träger
Einen Reha Antrag stellen Sie an sogenannte Rehabilitationsträger. Bei den Rehabilitationsträgern kann es sich um verschiedene Träger handeln. Unter anderem gehören die Gesetzliche Krankenversicherung und Gesetzliche Rentenversicherung zu den Rehabilitationsträgern. Welcher Rehaträger für Sie zuständig ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie bspw. dem Ziel Ihrer Reha ab. Sind Sie unsicher, welcher Träger für Sie zuständig ist, ist das nicht weiter schlimm. Sollten Sie nämlich den Antrag an den falschen Träger stellen, leiten die Träger Ihren Antrag untereinander weiter. Die Funktion der Rehaträger liegt darin, dass sie die Kosten Ihrer Reha übernehmen.
Antragstellung
Es gibt verschiedene Rehaträger. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige der Träger vor.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt medizinische Rehaleistungen und Leistungen zur Teilhabe, die auf die Verbesserung Ihrer Gesundheit abzielen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen, die auf die Wiedereingliederung in Beruf und soziales Leben abzielen.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt konkretere Fälle. Sie zahlt bei Arbeitsunfällen, Unfällen in Schulen oder Kindergärten und bei Berufskrankheiten.
Bundesagentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit trägt die Kosten für berufliche Rehabilitationsleistungen und Teilhabe, wenn kein anderer Träger zuständig ist.
Gewünschte Reha Klinik
Ihr Wunsch- und Wahlrecht können Sie ausüben, indem Sie Ihrem Reha Antrag ein formloses Schreiben unter Angabe Ihrer Wunsch Klinik hinzufügen. In dem Schreiben sollten Sie bereits begründen, weswegen Sie sich einen Aufenthalt in dieser Reha Klinik wünschen. Gründe können dabei sein:
Machen Sie von dem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, Ihr Antrag ist gut begründet und die Reha Klinik hat Kapazitäten, muss der Rehabilitationsträger Ihrem Wunsch nachkommen. Teilweise kommt es trotzdem zur Ablehnung Ihrer gewünschten Reha Klinik. Im ersten Schritt sollten Sie telefonisch Rücksprache mit den zuständigen Personen halten und auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht verweisen. Oft reicht dieser Schritt schon aus.
Sollten Sie mit diesem Vorgehen keinen Erfolg haben, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Im Idealfall fügen Sie eine Stellungnahme Ihres Arztes hinzu. Widerspruch können Sie im Normalfall bis zu vier Wochen einlegen. Diese Frist ist aber auch auf Ihrem Bewilligungsschreiben für die Reha angegeben.
Sie möchten Ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen? Dann finden Sie hier die notwendigen Anträge und Formulare für unsere Kliniken und Abteilungen.
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