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Stellen Sie zum ersten Mal einen Reha Antrag, ist das gar nicht so einfach. An wen müssen Sie den Reha Antrag stellen? Welche Informationen müssen Sie angeben? Wir klären Sie in unserem Beitrag „Reha Antrag leicht gemacht“ auf.
Eine Rehabilitation hilft, um nach gesundheitlichen Problemen schnell wieder auf die Beine zu kommen. Es gibt verschiedenste Gründe und Krankheitsbilder, die eine Reha medizinisch notwendig machen. Häufig gehen der Reha auch Operationen und Krankenhausaufenthalte voraus. In jedem Fall muss ein Antrag für eine Reha Leistung gestellt werden und dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Unter einer Reha versteht man grundsätzlich eine Maßnahme, die Ihre Gesundheit erheblich verbessern oder sogar wiederherstellen soll. Das Ziel der Reha kann sich verschieden gestalten und ist abhängig von Ihrem Krankheitsbild. So kann es darum gehen, dass Sie wieder lernen, Ihren Alltag alleine zu bewältigen oder körperliche Funktionen zurückerlangen. Eine Reha richtet sich nicht an bestimmte Altersklassen, sondern auch Kinder können bei medizinischer Notwendigkeit an einer Reha teilnehmen.
Dauer
Ist Ihre Reha bewilligt, treten Sie diese meist wenige Wochen später an. Im Normalfall dauert die Reha Wartezeit nach der Bewilligung ungefähr drei bis acht Wochen. Eine Rehabilitationsleistung kann dabei sowohl stationär als auch ambulant erfolgen. Ob Sie eine stationäre, ganztägig ambulante oder ambulante Reha in Anspruch nehmen, ist abhängig von Ihrem gesundheitlichen Zustand.
Im Normalfall erstreckt sich eine Reha über drei Wochen. Das ist allerdings nicht immer zwingend notwendig, sondern der Zeitraum kann sich auch verlängern, wenn der Erfolg der Reha nur so erzielt werden kann. Genauso kann sich der Zeitraum aber auch verkürzen.
Ziele
Sind Sie berufstätig, ist das Hauptziel Ihrer Rehabilitationsmaßnahme, dass Sie wieder fit für das Arbeitsleben werden. Ob Sie nach der Reha direkt wieder voll in Ihren Beruf einsteigen oder sich stufenweise in Ihren alten oder neuen Job zurückarbeiten, ist individuell unterschiedlich.
Bei Rentnern über 70 Jahren handelt es sich meist um eine geriatrische Reha. Das bedeutet, dass es oft nicht mehr um die Besserung einer einzigen gesundheitlichen Einschränkung geht, sondern um die allgemeine Verbesserung des Gesundheitszustandes.
Wie Sie Ihren Reha Antrag stellen, ist davon abhängig, ob die Reha auf einen Klinikaufenthalt folgt und es sich somit um eine Anschlussheilbehandlung handelt oder ob die Reha ohne vorherigen Aufenthalt in einem Krankenhaus startet.
Nicht selten folgt eine Rehabilitation auf einen Krankenhausaufenthalt. Oft ist eine Reha auch nach Operationen notwendig. Von einer Anschlussheilbehandlung spricht man, wenn die Reha direkt an den Aufenthalt in der Klinik anschließt oder aber spätestens 14 Tage nach Ihrer Rückkehr aus dem Krankenhaus beginnt. Bereits während Ihres Krankenhausaufenthalts entscheiden die Ärzte darüber, ob eine anschließende Reha in Ihrem Fall notwendig ist. Sollten die Ärzte das Thema nicht ansprechen, können auch Sie mit dem Thema aktiv auf die Ärzte zugehen. In jedem Fall sollte die Reha frühzeitig beantragt werden, um die Reha auch tatsächlich direkt nach Ihrem Krankenhausaufenthalt antreten zu können. Handelt es sich um eine Anschlussheilbehandlung, müssen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern er wird vom Sozialdienst des Krankenhauses gestellt.
Anders gestaltet sich der Ablauf des Reha Antrages, wenn Sie sich vor der Reha nicht im Krankenhaus befanden. Haben Sie gesundheitliche Probleme, die eine Reha erforderlich machen oder naheliegen lassen, können Sie darüber mit Ihrem Haus- oder Facharzt sprechen. Ist eine Reha in Ihrem Fall medizinisch notwendig oder erfolgsversprechend, wird Ihr Arzt Sie auch bei dem Reha Antrag unterstützen. Dabei gibt es drei Dokumente, aus denen jeder Reha Antrag bestehen sollte:
Formulare
Kann Ihr Arzt Ihnen nicht mit den Formularen und Anträgen aushelfen, erhalten Sie diese auf Nachfrage auch von Ihrer Krankenkasse. Möchten Sie das Formular rasch vorliegen haben, finden Sie die meisten Formulare auch direkt auf der Webseite Ihres Rentenversicherungsträgers. Teilweise können Sie Anträge sogar online bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Sind Sie unsicher, wer der richtige Rehabilitationsträger für Sie ist? Oder sind Sie unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Sie werden bei dem Reha Antrag nicht alleine gelassen. Kann Ihr Arzt Ihnen nicht helfen, können Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse melden. Oder auch bei Beratungsstellen der Rentenversicherung. Dort wird Ihnen garantiert geholfen.
Rehabilitationsträger
Es gibt keinen zentralen Ansprechpartner, bei dem Sie Ihren Reha Antrag einreichen können. Stattdessen gibt es verschiedene Rehabilitationsträger. In der Regel ist die Gesetzliche Rentenversicherung der richtige Träger für Berufstätige und die Gesetzliche Krankenversicherung für Rentner. Sollten Sie Ihren Reha Antrag an die Gesetzliche Rentenversicherung richten, ist der richtige Träger innerhalb der Rentenversicherung von Ihrer Region abhängig.
Eine gute Nachricht gibt es: Selbst, wenn Sie den Reha Antrag an den falschen Träger schicken, ist das kein Problem. Die Träger leiten den Reha Antrag direkt an die richtige Stelle weiter. Dann dauert die Bewilligung zwar etwas länger, aber der Reha Antrag landet garantiert in den richtigen Händen.
Sie haben grundsätzlich das Recht darauf, Ihre Reha Klinik selbst auszuwählen. Das ist auch als Wunsch- und Wahlrecht bekannt (§ 8 SGB IX). Natürlich gibt es gewisse Voraussetzungen, so beispielsweise, dass die gewählte Reha Klinik auf Ihre speziellen medizinischen Bedürfnisse spezialisiert sein muss. Haben Sie einen Wunsch, in welcher Reha Klinik Sie behandelt werden möchten, legen Sie diese Information Ihrem Reha Antrag bei. Besonders hilfreich ist es, wenn Sie bereits im Antrag begründen, weswegen Sie Ihre Reha gerne in dieser speziellen Klinik durchführen möchten.
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