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Bei der Blutstammzelltransplantation handelt es sich um eine Behandlungsmethode, bei der Knochenmark oder Blutstammzellen, d.h. Knochenmarkszellen, die durch Vorbehandlung des Blutes ausgeschwemmt wurden, von einem Spender auf einen vorbehandelten Empfänger übertragen werden. Die Stammzellen, d.h. die Frühstufen der lebensnotwendigen Blutzellen, sind das zentrale Produkt, das für die Stammzelltransplantation benötigt wird. Andere Zellen, die bei der Transplantation übertragen werden, sind Immunzellen, die die Abwehr gegen Infektionen betreiben. Die Übertragung des Knochenmarks oder der Blutstammzellen erfolgt wie eine Bluttransfusion intravenös. Man unterscheidet drei Transplantationsformen:

1. Allogene Knochenmarktransplantation:

Hierbei werden die Stammzellen von einem Fremdspender übertragen. Dies kann ein gewebsverträglicher Spender aus der eigenen Familie sein oder auch ein Fremdspender, der aus einer Knochenmarkspenderdatei wegen besonders guter Gewebsverträglichkeit herausgesucht wurde.

2. Autologe Stammzelltherapie:

Hierbei werden die Stammzellen des Patienten selbst, die vor einer Chemotherapie entnommen wurden, übertragen.

3. Syngene Knochenmarktransplantation:

Hierbei werden die Zellen eines eineiigen Zwillingsspenders übertragen. Die Transplantation von Blutstammzellen kann Patienten heilen, die mit anderen Methoden häufig nicht mehr zu heilen sind. Der Haupteinsatz der Blut-Stammzelltherapie ist die Behandlung der chronisch-myeloischen Leukämie (CML) oder der akuten myeloischen oder lymphatischen Leukämie, die mit großer Wahrscheinlichkeit durch konventionelle Chemotherapie nicht mehr geheilt werden können. Darüber hinaus werden Patienten mit Lymphomen und Plasmozytomen behandelt, selten erfolgt auch eine Blutstammzelltherapie nach Hochdosischemotherapie bei soliden Tumoren, wie z.B. Mamma-Carcinom und Hodentumoren. Vor der Transplantation erfolgt eine Hochdosischemotherapie mit oder ohne Bestrahlung, um möglichst viele Leukämie- oder Tumorzellen abzutöten und zugleich das Immunsystem des Empfängers so zu schwächen, dass das transplantierte Knochenmark vom Patienten nicht abgestoßen werden kann. Durch die Übertragung von Spenderlymphozyten kommt es zu einer Spender-gegen-Wirt-Reaktion (Graft-versus-host disease) gegen die körpereigenen Zellen des Patienten, aber auch gegen die leukämischen Zellen. Dieses neue transplantierte Immunsystem muss mit speziellen immunsuppressiven Medikamenten unterdrückt werden, um nicht zu viel Schaden am gesunden Gewebe anzurichten. In der Regel wird diese sogenannte Immunsuppression bis etwa 6 Monate nach Transplantation abgebaut, da sich dann eine Toleranz ausgebildet hat. In der Frühphase, wenn das neue Knochenmark noch nicht ausreichend wieder aufgebaut ist, besteht ein hohes Risiko für Infektionskrankheiten. An die Stammzelltransplantation kann sich eine ambulante oder stationäre Rehabilitation in einer spezialisierten hämato-onkologischen Fachklinik, wie der Sonnenberg-Klinik in Bad Sooden-Allendorf, anschließen. Voraussetzungen für die Entlassung aus der Akutklinik ist eine ausreichende Blutbildung, keine Komplikationen wie Fieber und Durchfälle, eine ausreichende Ernährung und eine problemlose Medikamenteneinnahme. Eine Indikation zur stationären Rehabilitation in der Sonnenberg-Klinik besteht für Patienten nach hämatologischer Stammzelltherapie nach Primärbehandlung oder Rezidivbehandlung, zur Behandlung von tumor- und/oder therapiebedingten Funktionsstörungen, wie allgemeine Leistungsminderung, Fatigue, Hirnleistungsstörungen, Infektanfälligkeit, motorische Schwäche und Bewegungseinschränkung, Schmerztherapie und Palliativbehandlung. Weitere Indikationen sind: Fortführung der Supportivtherapie und ggf. der onkologischen Therapie (Chemotherapie, Immuntherapie, Zytokinbehandlung), Behandlung von psychischen Belastungsreaktionen, die durch die Tumorerkrankung ausgelöst oder verstärkt worden sind, sowie notwendige hämatologisch-onkologische Verlaufskontrollen und Nachsorgeuntersuchungen.

Therapieziele:

  • Behandlung des ganzen Menschen als Einheit aus Körper, Geist und Seele und als Individuum, das an Krebs erkrankt ist. Bestimmte Teilaspekte können hierbei in den Vordergrund rücken, die einer schwerpunktmäßigen Behandlung bedürfen:
  • Förderung der allgemeinen körperlichen Leistungsfähigkeit
  • Abbau von Funktionsdefiziten, Förderung der Krankheitsbewältigung, emotionale Entlastung und Stabilisierung, Verbesserung von Selbstwahrnehmung und Selbstakzeptanz
  • Hilfe bei der Neuorientierung und beim Umgang mit krankheitsbedingten Einschränkungen
  • Informationsvermittlung und medizinische Beratung zu Fragen der onkologischen Therapie und zur begleitenden naturheilkundlichen Therapie
  • Positive Beeinflussung des Ernährungsverhaltens und Optimierung des Ernährungszustandes
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit und des Wohlbefindens
  • Planung der weiteren Behandlung, Verlaufskontrolle und der Nachsorge
  • Beratung und Hilfen zur Reintegration in den beruflichen und auch den privaten Alltag, Empfehlungen zur Infektprophylaxe und Impfempfehlungen
  • Vorbereitung der beruflichen Wiedereingliederung, ggf. Einleitung berufsfördernder Maßnahmen
  • Sozialberatung über Fragen zu Schwerbehindertenausweis, Rente wegen Erwerbsminderung, stufenweise Wiedereingliederung
Strukturelle Voraussetzungen für eine Rehabilitationsmaßnahme nach Stammzelltherapie Grundsätzlich sollten Patienten nach hämatologischer Stammzelltransplantation nur in besonders qualifizierten Rehabilitationskliniken behandelt werden, die sowohl eine ausreichende Strukturqualität als auch ausreichende personelle Ausstattung und Erfahrung in der Behandlung dieser Patientengruppe haben. In der Sonnenberg-Klinik ist sowohl das Raumkonzept als auch die personelle Ausstattung für die Behandlung dieser Patientengruppe vorhanden. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern, es liegt ein Therapiekonzept, ein Hygieneplan und Ernährungsplan vor. Ein hämatologisches Labor liefert sieben Tage in der Woche Ergebnisse, die Befunde des klinisch-chemischen Labors sind innerhalb 24 Stunden verfügbar, eine angeschlossene Blutbank kann alle Produkte liefern. Mikrobiologische Untersuchungen, Infektionsserologie und Medikamentenmonitoring wird regelmäßig durchgeführt.

Therapieprogramm

Die Behandlung von Patientinnen und Patienten nach hämatologischer Stammzelltherapie erfordert eine diagnosespezifische Anpassung und individuelle Schwerpunktsetzung nach den Ergebnissen der Aufnahme- und Verlaufsuntersuchungen, die mit den Patientinnen und Patienten abgestimmt sein muss. Die körperlichen Komplikationen in der Spätphase nach Stammzelltransplantation können bedingt sein durch die Grunderkrankung, die intensive Chemotherapie, oder durch die Reaktion des Transplantates gegen den Wirt oder durch die medikamentöse Unterdrückung des Immunsystems. Wegen der vielen medizinischen Probleme, die auch noch längere Zeit nach Transplantation auftreten können, sind sorgfältige medizinische und Laborkontrollen auch während der Rehabilitation unbedingt erforderlich. Viele Patienten sind körperlich geschwächt und benötigen ein gezieltes Bewegungstherapieprogramm und Muskeltraining. Die emotionale Belastung ist durch die lange Therapiedauer oft hoch und kann zu Depressionen, Ängsten und sozialer Isolation führen. Alle diese Probleme werden in der Rehabilitation in enger Zusammenarbeit und Koordination im therapeutischen Team angegangen.

Verlaufskontrollen und Dokumentation:

  • Ärztliche Dokumentation des Aufnahmegespräches, der Visiten und des Entlassungsgespräches und der Untersuchungsbefunde sowie zusätzlicher Patientenkontakte im Krankenblatt
  • Dokumentation der Belastbarkeit beim Ergometertraining und beim Sportgerätetraining, regelmäßige Kontrolle durch Therapeuten. Abschlussbefund der Therapeuten mit Empfehlungen zur ambulanten Weiterbehandlung
  • Bei Anwendungen in der Gruppe erfolgt bei besonderen Ereignissen und Komplikationen die Information des zuständigen Stationsarztes und eine individuelle Dokumentation
  • Psychologische Basisdokumentation, Verlaufs- und Abschlussdokumentation, u.a. mit standardisierten Fragebögen. Neuropsychologische Verlaufsdiagnostik.
  • Bei besonderer Fragestellung auch Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik

Entlassung:

  • Ärztliches Abschlussgespräch und diagnoseorientierte Untersuchung, Erhebung eines Abschlussbefundes, Erfassung des subjektiven und objektiven Erfolges der Behandlung mit schriftlicher Dokumentation im Krankenblatt
  • Erstellen eines ärztlichen Entlassungsberichtes nach den Vorgaben der RV-Träger bzw. als standardisierter Entlassungsbericht. Falls erforderlich: vorläufiger Entlassungsbericht, Weitergabe von Befundkopien und ggf. Röntgen-Bildern
  • Empfehlungen zur ärztlichen Weiterbehandlung, Diagnostik und Therapie in der Nachsorge, Empfehlung zur Infektprophylaxe und Impfempfehlung.
  • Anregung von ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen, z.B. Krankengymnastik, Reha-Sportgruppen, ambulante Psychotherapie
  • Wenn die Rentenversicherung Kostenträger ist: Sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben, Empfehlungen zur beruflichen Reintegration, berufsfördernde Maßnahmen und ggf. Umschulung
  • Hinweis auf Selbsthilfegruppen und Krebsberatungsstellen
Verfasser: Chefarzt PD Dr. med. Johannes Zahner