Wissen
Eventuell haben Sie während Ihrer Reha einen Anspruch auf Übergangsgeld. Worum es sich bei Übergangsgeld handelt und unter welchen Voraussetzungen Sie Übergangsgeld erhalten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Übergangsgeld gilt als finanzielle Unterstützung während Sie sich in Reha befinden. Aufgrund der Teilnahme an der Reha können Sie Ihrer Arbeit nicht weiter nachgehen und Ihr Gehalt entfällt eventuell. Für diesen Fall gibt es in Deutschland Sozialleistungen, damit Sie Ihren Lebensunterhalt trotzdem bestreiten können. In welchem Fall Übergangsgeld gezahlt wird, was der Unterschied zwischen Übergangsgeld und Krankengeld ist und wer das Übergangsgeld zahlt, erklären wir Ihnen.
Übergangsgeld wird Ihnen gezahlt, wenn Sie an einer medizinischen oder beruflichen Reha teilnehmen und somit über einen gewissen Zeitraum nicht arbeiten können. Um Übergangsgeld zu erhalten, muss das Ziel Ihrer Rehabilitationsleistung darin bestehen, dass Sie wieder in Ihren Beruf zurückkehren und am Arbeitsleben teilhaben können. Somit ist Übergangsgeld, wie auch das Krankengeld, eine Entgeltersatzleistung.
Zahlung von Übergangsgeld
Sicherlich waren Sie im Laufe Ihres Berufslebens schon einmal krank. In den ersten sechs Wochen übernimmt Ihr Arbeitgeber die Zahlung Ihres Gehalts. Nach sechs Wochen ist er zu dieser Zahlung nicht mehr verpflichtet und Sie haben als gesetzlich Versicherter Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Teilweise wird statt des Krankengeldes aber Übergangsgeld gezahlt.
Gesetzliche Rentenversicherung
Sind Sie noch nicht im Rentenalter und sollen durch die Reha wieder in Ihren Job zurückkehren, wird das Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Besteht die Gefahr, dass Sie pflegebedürftig werden und somit dauerhaft aus dem Arbeitsleben ausscheiden, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das Übergangsgeld.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt Ihnen das Übergangsgeld, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder von einer Berufskrankheit betroffen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit
Werden Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben integriert, zahlt die Agentur für Arbeit das Übergangsgeld, allerdings nur unter einigen Voraussetzungen.
Medizinische Reha
Übergangsgeld erhalten Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, spielt keine Rolle.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Ihnen Übergangsgeld, wenn Sie vor Beginn Ihrer Reha oder Krankschreibung bereits gearbeitet haben und ein Einkommen hatten. Dabei ist es egal, ob Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Freiberufler waren.
Haben Sie vor Ihrer Reha oder Krankschreibung nicht gearbeitet, aber Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Verletztengeld bezogen, erhalten Sie ebenfalls Übergangsgeld von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Teilhabe am Arbeitsleben
Handelt es sich bei Ihrer Rehabilitationsleistung nicht um eine medizinische Reha, sondern eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, gibt es andere Voraussetzungen für die Zahlung von Übergangsgeld.
Im Falle einer Reha Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, auch als berufliche Reha bezeichnet, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld.
Anspruch auf Übergangsgeld haben Sie bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur während der Reha, sondern auch für die Zeit, in der Sie wegen der Teilnahme an Abklärungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung kein oder ein geringes Arbeitseinkommen erzielt haben.
Hamburger Modell
Auch wenn Sie nicht sofort wieder voll in das Arbeitsleben zurückkehren können, haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld. Dabei müssen Sie ein paar Voraussetzungen erfüllen, um Übergangsgeld der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten. Meist erhalten Sie in diesem Fall aber statt des Übergangsgeldes Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Übergangsgeld unterscheidet sich in der Berechnung zwischen gesetzlich versicherten Arbeitnehmern und Selbstständigen. Auch unterscheidet sich die Höhe des Übergangsgeldes zwischen einer medizinischen und einer beruflichen Reha.
Sie bekommen grundsätzlich 68% Ihres letzten Nettogehalts, wenn Sie Übergangsgeld beziehen. Das ist der Fall, wenn Sie keine Kinder haben. Haben Sie mindestens ein Kind mit Kindergeldanspruch, erhöht sich das Übergangsgeld auf 75% des letzten Nettogehalts. Als Kinder gelten in diesem Zusammenhang nicht nur leibliche Kinder, sondern auch Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder. Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld kann sich erhöhen, wenn Sie in den letzten 12 Kalendermonaten beitragspflichtige Einmalzahlungen erhalten haben.
Auch bei einer beruflichen Reha erhalten Sie 68% bzw. 75% des letzten Nettogehalts. Allerdings nur dann, wenn die letzte Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Sollte Ihre letzte Beschäftigung länger als drei Jahre zurückliegen, wird eine andere Berechnung für das Übergangsgeld vorgenommen. Es wird von einem fiktiven Arbeitsentgelt ausgegangen, das die gesetzliche Rentenversicherung anhand Ihrer beruflichen Qualifikation schätzt. Von diesem fiktiven Arbeitsentgelt erhalten Sie entsprechend 68% bzw. 75% Übergangsgeld.
Sind Sie selbstständig, wird eine andere Berechnungsgrundlage herangezogen. Statt des letzten Nettogehalts wird 80% Ihres Einkommens als Berechnungsgrundlage genommen. Dabei geht es um das Einkommen im letzten Kalenderjahr vor Beginn der Reha, in dem Sie Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Von dem errechneten Betrag erhalten Sie, wie auch die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, 68% bzw. 75% Übergangsgeld.
Krankengeld oder Übergangsgeld?
In der Regel ist die Höhe des Übergangsgeldes geringer als das Krankengeld. Erhalten Sie Krankengeld, bekommen Sie 70% Ihres Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90% Ihres Nettogehalts (§ 47 SGB V). Erhalten Sie Übergangsgeld, bekommen Sie 68% bzw. 75% Ihres Nettogehalts.
Formulare & Anträge
Übergangsgeld müssen Sie beantragen. Im Normalfall beantragen Sie das Übergangsgeld bei dem Träger, der auch Ihre Reha finanziert. Sollten Sie den Antrag an den falschen Träger stellen, ist das nicht weiter problematisch. Der Träger wird Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterleiten.
Meistens ist der richtige Ansprechpartner aber die gesetzliche Rentenversicherung. Sie möchten einen Antrag auf Übergangsgeld stellen? Dann finden Sie hier weitere Informationen.
Kontakt
Haben Sie noch Fragen rund um das Übergangs- oder Krankengeld? Oder andere Fragen zu Reha Anträgen, Rehabilitationsleistungen oder Voraussetzungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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