Wissen
Sie möchten einen Reha Antrag stellen oder Ihr Antrag wurde bewilligt und Sie fragen sich, ob Ihnen Kosten für die Reha entstehen? Es gibt eine sogenannte Reha Zuzahlung. Worum es sich dabei handelt und wie hoch sie ist, erklären wir Ihnen hier.
Die Kosten für die Reha übernimmt der zuständige Rehabilitationsträger. Häufig müssen Sie allerdings einen kleinen Betrag, die sogenannte Reha Zuzahlung, leisten. Haben Sie das 18. Lebensjahr vollendet, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie die Reha Zuzahlung leisten müssen. Die Höhe der Reha Zuzahlung ist allerdings sehr gering und unter bestimmten Umständen können Sie sich auch von ihr befreien lassen.
Stellen Sie einen Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation, kann es sein, dass Sie einen Anteil der Kosten für die Reha übernehmen müssen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Reha Zuzahlung. Bei der Reha Zuzahlung handelt es sich um maximal 10 €, die Sie pro Kalendertag leisten müssen. Allerdings fällt die Reha Zuzahlung nicht immer an.
Ob Sie eine Zuzahlung leisten müssen oder nicht, ist von der Durchführung der Reha abhängig. Handelt es sich um eine stationäre Reha, übernehmen Sie eine Zuzahlung von maximal 10 € pro Kalendertag. Allerdings nur für maximal 42 Tage pro Kalenderjahr. Bei ganztägig ambulanten oder ambulanten Rehabilitationsleistungen gibt es keine Zuzahlung für Sie.
Sie zahlen maximal 14 Tage eine Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Tag, wenn Sie unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung eine stationäre medizinische Reha anschließen (z.B. Anschlussrehabilitation). Unmittelbar bedeutet, dass die stationäre medizinische Reha spätestens 14 Tage nach dem Abschluss der Krankenhausbehandlung von Ihnen angetreten wird.
Haben Sie im gleichen Kalenderjahr bereits Zuzahlungen an gesetzliche Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger geleistet, prüfen wir für Sie, ob diese Zuzahlung eventuell auf die neu anfallende Zuzahlung anrechenbar ist.
Sofern Sie die Belastungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht oder eine (Zuzahlungs-)Vorauszahlung an die gesetzliche Krankenkasse geleistet haben, waren Sie von der Zuzahlung für den Krankenhausaufenthalt befreit. Folgt Ihre stationäre medizinische Reha auf einen Krankenhausaufenthalt und waren Sie von der Zuzahlung für den Krankenhausaufenthalt befreit, werden die Tage des vorhergehenden Krankenhausaufenthaltes angerechnet.
Kostenträger Rentenversicherung
Handelt es sich bei dem Kostenträger für Ihre Reha um die Rentenversicherung, müssen Sie nur im Falle einer stationären Reha eine Zuzahlung leisten. Der Maximalbetrag der Zuzahlung liegt bei 10 € pro Tag. Allerdings müssen Sie diese Zuzahlung nicht über die gesamte Zeit der Reha leisten, sondern nur über 42 Kalendertage.
Hatten Sie schon einen Reha Aufenthalt im gleichen Kalenderjahr, werden die Tage angerechnet, an denen Sie bereits eine Zuzahlung geleistet haben. Sollte es sich bei Ihrer Reha um eine Behandlung nach einer OP, also eine Anschlussheilbehandlung handeln, müssen Sie die Reha Zuzahlung nicht für 42, sondern nur für 14 Kalendertage leisten.
Kostenträger Krankenkasse
Ist die gesetzliche Krankenversicherung der Kostenträger, müssen Sie eine Reha Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten. Allerdings kann dieser Betrag der Zuzahlung auch geringer ausfallen, da er an das Bruttoeinkommen angepasst wird. Die Zuzahlung für eine medizinische Reha darf nämlich 2% des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Sollten Sie unter einer chronischen Krankheit leiden, darf die Zuzahlung sogar nur 1% des Bruttoeinkommens ausmachen.
Kostenträger private Krankenversicherung
Auch die Private Krankenversicherung kann der Kostenträger für Ihren Reha Aufenthalt sein. In diesem Fall ist die Höhe der Reha Zuzahlung von Ihrem Tarif bei der Privaten Krankenversicherung abhängig. Es kann sein, dass Ihnen die gesamten Kosten, ein Teil der Kosten oder überhaupt kein Teil der Kosten von der Privaten Krankenversicherung erstattet werden. Dass die Private Krankenversicherung teilweise die Kosten für die Reha nicht übernimmt, liegt darin begründet, dass es sich bei einer Reha nicht um eine Pflichtleistung handelt.
Befreiung
Es gibt ein paar Fälle, in denen Sie keine Reha Zuzahlung leisten müssen. Trifft einer der folgenden Punkte auf Sie zu, fällt keine Reha Zuzahlung für Sie an.
Ist eine Reha Zuzahlung eine unzumutbare Belastung für Sie, können wir Sie auf Antrag und nach Prüfung vollständig oder teilweise von der Reha Zuzahlung befreien, auch wenn keiner der oben genannten Punkte auf Sie zutrifft.
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